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Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Eignungsfeststellung beantragen


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt
Postanschrift: Ritterstraße 14
Amtssitz:
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-661

Fax:
03628 738-664

E-Mail:

De-Mail:
umweltamt@ilm-kreis.de-mail.de

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern wollen, kann das wasserrechtlich anzeigepflichtig sein oder einer Eignungsfeststellung bedürfen.


Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung muss durch den Vorhabenträger mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.
  • Bedarf eine Anlage einer Eignungsfeststellung, darf die Errichtung erst nach deren Erteilung erfolgen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Anzeigeformular
  • detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • gegebenenfalls Sachverständigengutachten