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Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Bauaufsichtsamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-451

Telefon:
03628 738-450

Fax:
03628 738-477

E-Mail:

De-Mail:
bauamt@ilm-kreis.de-mail.de

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Leistungsbeschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.


An wen muss ich mich wenden?

An das Bauordnungsamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer Großen kreisangehörigen Stadt.


Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Stellplatznachweis
  • immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
  • Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)