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Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Bauaufsichtsamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-451

Telefon:
03628 738-450

Fax:
03628 738-477

E-Mail:

De-Mail:
bauamt@ilm-kreis.de-mail.de

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen.
Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Freistaat Thüringen.