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Kinder- und Jugenderholung: Förderung


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Jugendamt
Postanschrift: Ritterstraße 14
Amtssitz:
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-601

Fax:
03628 738-602

E-Mail:

De-Mail:
jugendamt@ilm-kreis.de-mail.de

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Leistungsbeschreibung

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Rechtsgrundlage