Seiteninhalt



Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Verkehrsamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-800

Fax:
03628 738-830

E-Mail:

De-Mail:
vka@ilm-kreis.de-mail.de

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden



Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.

Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist in der Regel

  • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
  • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder, bei Behörden, die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • Fahrzeugschein
  • bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
  • Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt