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Leichenpass - Ausstellung


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Gesundheitsamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-501

Fax:
03628 738-503

E-Mail:

De-Mail:
ges@ilm-kreis.de-mail.de

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Leistungsbeschreibung

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.


Fachlich freigegeben am
01.02.2023
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.


Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
  • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
  • Route der Überführung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).