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Sportförderung
Zuständige Behörde:
Büro Landrätin / Controlling / Beteiligungen / Presse
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-101
Fax:
03628 738-111
E-Mail:
De-Mail:
blr@ilm-kreis.de-mail.de
Ansprechpartner:
Frau S. Linke
Büro Landrätin
Sachbearbeiterin Sport- & Ehrenamtsförderung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Büro Landrätin
Sachbearbeiterin Sport- & Ehrenamtsförderung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Leistungsbeschreibung
In Thüringen wird Sport in verschiedenster Weise gefördert.
An wen muss ich mich wenden?
Die dem Landessportbund Thüringen angeschlossenen Sportorganisationen erhalten die für sie und die ihnen angehörenden Vereine vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den Landessportbund.
Für die Belange des Behinderten und Rehabilitationssports in Thüringen ist der Thüringer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband e.V. zuständig.
Für die Belange des Gehörlosensports in Thüringen ist der Gehörlosen-Sportverband Thüringen zuständig.
- Landessportbund
- Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
- Gehörlosen-Sportverband Thüringen
Rechtsgrundlage
Fördermittelvergabe durch den Landessportbund: § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG)
Was sollte ich noch wissen?
Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für folgende Bereiche:
- Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierung und Modernisierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume entsprechend der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen"
- Richtlinie für die Förderung von Sportveranstaltungen
- Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen