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Straßenreinigung


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-152

Fax:
03628 738-159

E-Mail:

De-Mail:
glm@ilm-kreis.de-mail.de

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Ansprechpartner:

Herr C. Kühnlenz
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Bauleiter Tief- & Straßenbau
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-166

Raum:
305

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Herr U. Seeber
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Bauleiter Tief- & Straßenbau
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-165

Raum:
305

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Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.

Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig

  • innerorts sind die Gemeinden,
  • für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.