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Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Amtssitz:
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-851
Fax:
03628 738-852
E-Mail:
De-Mail:
vluea@ilm-kreis.de-mail.de
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
- § 11 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Gewerbetreibenden,
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.