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Windenergie - Eignungsgebiete


Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt
Postanschrift: Ritterstraße 14
Amtssitz:
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-661

Fax:
03628 738-664

E-Mail:

De-Mail:
umweltamt@ilm-kreis.de-mail.de

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Leistungsbeschreibung

Um raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt.


An wen muss ich mich wenden?

Die Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage erteilt die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.