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Fischerprüfung - Erlangung des Fischereischeines

  • Grundsätzlich kann ein Fischereischein erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er eine Fischerprüfung bestanden hat.
  • Eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zu einer Fischerprüfung ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, welcher mindestens 30 Stunden umfasst.
  • Diese Vorbereitungslehrgänge werden von den Fischereiverbänden angeboten. Im Ilm-Kreis gibt es Angellehrer, die Lehrgänge in Arnstadt und in Ilmenau durchführen. Lehrgangstermine können bei den Angellehrern selbst oder über die untere Fischereibehörde erfragt werden:
    Telefon: 03628 738-564
    E-Mail: vluea@ilm-kreis.de
    Raum: 371
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  • Nach Absolvierung des Vorbereitungslehrganges kann ein Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung gestellt werden. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der für den Antragsteller zuständigen unteren Fischereibehörde einzureichen und die Prüfungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten. Dem Antrag muss eine Bescheinigung des Angellehrers über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang beigefügt werden. Minderjährige Antragsteller haben die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters dem Antrag beizufügen. Die Antragsteller müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Fischerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde organisiert und abgenommen. Prüfungen finden je nach Bedarf bis zu zweimal jährlich statt. Die Termine werden im Amtsblatt des Ilm-Kreises veröffentlicht und können selbstverständlich auch bei der unteren Fischereibehörde oder den Angellehrern erfragt werden.
    Wurde die Fischerprüfung bestanden, erhält der Teilnehmer als Nachweis dafür ein Prüfungszeugnis, mit dem er die Erteilung eines Fischereischeines beantragen kann.
  • Zuständig für die Ausstellung eines Fischereischeines ist für Personen, die ihren Wohnsitz in Thüringen haben, die Verwaltung der Stadt / Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.

Zusammenfassung: Was tun, um in den Besitz eines Fischereischeines zu gelangen?

  1. Vorbereitungslehrgang besuchen und Teilnahme bescheinigen lassen (Angellehrer)
  2. Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde stellen (wird in der Regel beim Vorbereitungslehrgang durch den Angellehrer für alle Teilnehmer organisiert)
  3. Fischerprüfung erfolgreich absolvieren (untere Fischereibehörde)
  4. Ausstellung des Fischereischeines beantragen (Stadt- / Gemeindeverwaltung)

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