Seiteninhalt

Förderung von denkmalerhaltenden Maßnahmen

Grundsätzlich gibt es zwei Arten einer finanziellen Unterstützung:

  • Bereitstellung von Zuschüssen
  • steuerliche Vergünstigungen

Voraussetzung ist jeweils, dass die Maßnahmen vor Beginn mit den Denkmalbehörden abgestimmt werden.

Bereitstellung von Zuschüssen

Das Land Thüringen stellt in begrenztem Umfang eine finanzielle Förderung für Denkmaleigentümer bereit. Hierzu kann jeder Eigentümer eines Kulturdenkmales, ob privat, kommunal oder kirchlich, einen Antrag stellen. Anträge hierfür sind über die UDSB bis jeweils 30. September für das folgende Kalenderjahr zu stellen.

Steuerliche Vergünstigung

Für den Erhalt und die Pflege eines Kulturdenkmales können einkommenssteuerliche Vergünstigungen beantragt werden.
Hinweise und Antragsfomulare unter Downloads http://www.thueringen.de/th2/denkmalpflege/service/buergerinfo/formulare/

Anträge für die Erlangung von Steuerbegünstigungen sind mit Originalrechnungen und Zahlungsbelegen versehen bei der UDSB einzureichen. Sie werden vom Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege Erfurt geprüft und beschieden.

Zurück