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Schaustellung von Personen

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen (z. B. Striptease, Table-Dance) in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf nach § 33a der Gewerbeordnung der Erlaubnis der zuständigen Behörde.Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen und soll Angaben über Ort, Anlass und Art der Aufführung enthalten.
Bitte beachten Sie, dass 

  • der Erlaubnisinhaber (oder ein von ihm bestellter Vertreter) während der Vorführungen persönlich anwesend sein muss,
  • die Darbietungen nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen dürfen,
  • für die Darsteller geeignete Umkleidemöglichkeiten vorhanden sein müssen,
  • Personen unter 18 Jahren (auch Auszubildenden) die Anwesenheit während der Vorführungen generell untersagt ist.

Des Weiteren müssen die Räume zur Durchführung der beabsichtigten Veranstaltung geeignet sein, z. B. hinsichtlich lärm- und brandschutzrechtlicher bzw. baurechtlicher Anforderungen.

Das Gewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt worden ist.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen unsere Mitarbeiter gern in einem persönlichen Gespräch.

Für das Erlaubnisverfahren benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag,
  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden), zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldestelle,
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei Behörden), zu beantragen im Ordnungs- und Gewerbeamt, Bescheinigung in Steuersachen (vom Finanzamt)
  • bei juristischen Personen und eingetragenen Firmen den Nachweis über die Handelsregister- bzw. Registergerichtseintragung
  • Grundriss und Lageplan der Betriebsräume

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Kostendeckungsprinzip berechnet. Die Rahmengebühr beträgt 50,00 Euro bis 1.000,00 Euro.

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-552
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Raum: 2.01
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