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Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Ilm-Kreis - ohne Halterwechsel

Unter Beibehaltung des amtlichen Kennzeichens

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 24,50 Euro

Mit Änderung des amtlichen Kennzeichens auf IK, IL oder ARN

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • zugeteilte amtliche Kennzeichen
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 28,30 Euro - 49,40 Euro

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