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Zulassung eines Neufahrzeuges mit Einzelbetriebserlaubnis nach § 13 EG FGV

ACHTUNG - NUR IN DER HAUPTSTELLE IN ARNSTADT MÖGLICH!

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und vorhandenes EWG-Übereinstimmungspapier bzw. COC-Papier / evtl. Datenbestätigung des Herstellers, wenn es sich nicht um ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung handelt
  • Gutachten nach § 13 EG-FGV inkl. Fahrzeuggenehmigungsbogen
  • elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 85,40 Euro - 118,10 Euro

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