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Ausstellung von Ersatzpapieren auf Grund Diebstahl oder Verlust

Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl / Verlust der ZB Teil II:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • Bescheinigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei oder Erklärung an Eides statt über den Verlust
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte nur bei vorheriger Diebstahlanzeige bei der Polizei: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Die Ersatzpapierausstellung kann grundsätzlich erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und einer Wartefrist von 14 Tagen ab Veröffentlichungstermin ausgestellt werden. Die Dauer des Verfahrens kann nicht Tag genau bestimmt werden. Die durchschnittliche Dauer beträgt etwa 18 Tage.

Hinweis: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter sowie dem tatsächlichen Nutzer des Fahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses oder vom nachgewiesenen Eigentümer (Kaufvertrag) persönlich abgegeben werden. Dies ist nur direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich. Eine einfache, schriftliche Erklärung des Antragstellers bzw. Halters reicht hierzu nicht aus.

Gebühren: 29,30 Euro - 65,70 Euro

Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl / Verlust der ZB Teil I:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • Bescheinigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei oder Erklärung an Eides statt über den Verlust
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte nur bei vorheriger Diebstahlanzeige bei der Polizei: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Hinweis: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter sowie dem tatsächlichen Nutzer des Fahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses oder vom nachgewiesenen Eigentümer (Kaufvertrag) persönlich abgegeben werden. Dies ist nur direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich. Eine einfache, schriftliche Erklärung des Antragstellers bzw. Halters reicht hierzu nicht aus.

Gebühren: 12,00 Euro - 51,90 Euro

Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl / Verlust der ZB Teil I UND Teil II:

  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • Bescheinigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei oder Erklärung an Eides statt über den Verlust
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte nur bei vorheriger Diebstahlanzeige bei der Polizei: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Die Ersatzpapierausstellung kann grundsätzlich erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und einer Wartefrist von 14 Tagen ab Veröffentlichungstermin ausgestellt werden. Die Dauer des Verfahrens kann nicht Tag genau bestimmt werden. Die durchschnittliche Dauer beträgt etwa 18 Tage.

Hinweis: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter sowie dem tatsächlichen Nutzer des Fahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses oder vom nachgewiesenen Eigentümer (Kaufvertrag) persönlich abgegeben werden. Dies ist nur direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich. Eine einfache, schriftliche Erklärung des Antragstellers bzw. Halters reicht hierzu nicht aus.

Gebühren: 29,30 Euro - 65,70 Euro

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