Seiteninhalt
Zulassung eines Neufahrzeuges mit Einzelbetriebserlaubnis nach § 13 EG FGV
ACHTUNG - NUR IN DER HAUPTSTELLE IN ARNSTADT MÖGLICH!
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und vorhandenes EWG-Übereinstimmungspapier bzw. COC-Papier / evtl. Datenbestätigung des Herstellers, wenn es sich nicht um ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung handelt
- Gutachten nach § 13 EG-FGV inkl. Fahrzeuggenehmigungsbogen
- elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
-
Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 97 kB)
-
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
-
bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 85,40 Euro - 118,10 Euro