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Zulassung eines aus der EU importierten Gebrauchtfahrzeugs

Erforderliche Unterlagen:

  • ausländische Fahrzeugpapiere, evtl. vorhandene amtliche Kennzeichen
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)

  • evtl. unbrauchbare oder entwertete Fahrzeugpapiere nach deutschem Recht

  • Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Begutachtung zur Erlangung der Betriebserlaubnis) oder eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Papier

  • evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, sofern das Fahrzeug nicht der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht

  • evtl. Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 39,50 Euro - 117,80 Euro

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