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Landschaftspflege und Förderprogramme

Ein wichtiges Ziel der Landschaftspflege ist es, historische Kulturlandschaften in ihrer Schönheit, Eigenart, Seltenheit und in ihrem Erholungswert zu erhalten. Natur und Landschaft sollen durch geeignete Maßnahmen entsprechend den Grundsätzen und Zielen des Thüringer Gesetzes über Natur und Landschaft gesichert, entwickelt und gepflegt werden. Die Förderung dient insbesonders der Umsetzung der Landschaftsplanung, dem Arten- und Biotopschutz, dem Erhalt der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt und der Pflege der Schutzgebiete des Naturschutzes.

Förderprogramme für den Vertragsnaturschutz sind

  • das "Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)" mit Teil für die Naturschutzmaßnahmen und 
  • das "Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)".

Die untere Naturschutzbehörde ist für die Antragsvorbereitung, die Koordinierung mit anderen beteiligten Behörden und die Kontrolle der vereinbarten Fördermaßnahmen zuständig.

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