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Mitwirkung in Verfahren des Familiengerichtes

Das Jugendamt unterstützt das Vormundschafts- und Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es muss sogar bei sämtlichen Verfahren vor dem Familiengericht, bei denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, vor einer Entscheidung des Gerichtes angehört werden. Das betrifft insbesondere Verfahren zu

  • Entscheidungen über den Umgang mit dem Kind
  • Entscheidungen über gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
  • Entscheidungen über die elterliche Sorge bei Getrenntleben der Eltern  oder nach Entziehung der elterlichen Sorge

Die Sozialarbeiter/innen des Sozialen Dienstes bringen als kompetente Fachbehörde erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ein. Sie informieren das Gericht über angebotene bzw. erbrachte Leistungen und weisen auf weitere Hilfemöglichkeiten hin.

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