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Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und Fachberatung Kindertagespflege

Als Eltern können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder in Tagespflege betreuen lassen wollen. Tagespflege kommt vor allem für Kinder unter zwei Jahren in Frage. Wenn das Kind drei Jahre alt ist, sollte es eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung anstelle oder auch in Ergänzung zur Kindertagesstätte. Von einer "Tagesmutti" werden ein bis maximal fünf Kinder betreut. "Tagesmuttis" müssen sich fachlich, gesundheitlich und persönlich für diese verantwortungsvolle Aufgabe eignen. In jedem Fall benötigen sie eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.

Sie möchten Ihr Kind in Tagespflege betreuen lassen und suchen einen Platz?
Wir informieren und beraten Sie und vermitteln Ihnen auch die "Tagesmutti".

Für die Betreuung eines Kindes in Tagespflege sind wie in der Kindertagesstätte auch Elternbeiträge und Essengeld zu bezahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen, der Anzahl der in ihrem Haushalt lebenden Kinder, und den Betreuungszeiten. Bei geringem Einkommen können die Kosten erlassen werden.

Hinweis:
Als Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie einen Zuschuss zum Essengeld für Ihr Kind bekommen. Hierfür müssen Sie beim Jobcenter (Bezieher von Arbeitslosengeld II) bzw. beim Sozialamt (Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag) einen Antrag auf Leistungen zur Bildung & Teilhabe stellen.

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als "Tagespflegemutti"?

Wenn Sie Kinder regelmäßig in Kindertagespflege betreuen wollen, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Die Pflegeerlaubnis erteilt das Jugendamt.

Dazu gehören folgende Voraussetzungen:

  • Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (kostenpflichtig)
  • Nachweis über eine Gesundheits- und Hygienebelehrung des örtlichen Gesundheitsamtes (kostenpflichtig)
  • Nachweis über die pädagogische Qualifikation für Tagespflegepersonen
  • Geeignete Räume

Wir informieren Sie über die in Thüringen gesetzlich geregelte Finanzierung. Wir bieten Ihnen regelmäßige fachliche Begleitung und Fortbildung in dieser verantwortungsvollen beruflichen Tätigkeit.

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-654
E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de
Raum: 501
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