Sinnesbehindertengeld & Blindenhilfe
Nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnBGG) wird blinden, stark sehbehinderten, gehörlosen oder taubblinden Menschen ein monatliches Sinnesbehindertengeld gewährt. Für blinde und stark sehbehinderte Menschen kann darüber hinaus Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gezahl werden. Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Ansprechpartner:
Frau T. Döhler
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Frau N. Jahn
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Sozialamt
Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellung, Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Antrag nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz
Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Sozialhilfe) [PDF: 307 kB]