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Förderung auf dem Gebiet der Gleichstellungsarbeit

Information und Beratung zur Beantragung von Fördermitteln auf dem Gebiet der Gleichstellung entsprechend den Richtlinien des Ilm-Kreises und des Landes Thüringen


-> Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet der Gleichstellung im Ilm-Kreis

Ziel der Förderung ist der Erhalt von Einrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft, die parteiunabhängig eine Vielfalt an Kommunikations-, Kultur-, Bildungs- und Informationsangeboten zu frauen- und gleichstellungsspezifischen Themen unterbreiten. Sowie die Unterstützung von Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem Gebiet Gleichstellung zwischen Frau und Mann, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Verbesserung der rechtlichen und sozialen Stellung der Frau, Gewalt gegen Frauen und Kinder, Arbeitslosigkeit, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit.

Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht Fraueninitiativen, -gruppen, gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände, Kommunikationszentren, Kontaktstellen, Projekte, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen im Ilm-Kreis.

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-> Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann (Land Thüringen)

Ziel der Förderung: Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für die Förderung von Maßnahmen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft.

Zuwendungsempfangende können gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des Privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Thüringen sein.


-> Richtlinie zur Förderung von Frauenkommunikationszentren (Land Thüringen)

Ziel der Förderung ist der Aufbau und Erhalt von Frauenkommunikationszentren.

Zuwendungsempfangende können gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des Privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Thüringen sein.


-> Richtlinie zur Förderung von Frauenhäusern und -schutzwohnungen (Land Thüringen)

Ziel der Förderung ist der Aufbau und Erhalt von Frauenhäusern und -schutzwohnungen.

Zuwendungsempfangende können gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des Privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Thüringen sein.