Seiteninhalt

Wohnbauförderung

Lebensqualität bedeutet heute in großem Maße wo und vor allem wie wir wohnen. Auch für den Ilm-Kreis steht die Aufgabe, einen Schwerpunkt auf die Schaffung und Erhaltung angemessenen Wohnraums auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes zu legen.
Nach wie vor gibt es auf diesem Gebiet viel zu tun, damit der Traum von den eigenen vier Wänden für immer mehr Menschen realisierbar wird.

Das Sachgebiet Wohnungsbauförderung ist die zentrale Anlaufstelle für all jene, die bei der Verwirklichung dieser Ziele auf staatliche Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.
Wir gewährleisten hierzu die detailliert umfassende Beratung zu den aktuellen Förderprogrammen und beantworten individuelle tiefergehende Fragen, die sich u. a. aus den spezifischen Einkommensverhältnissen des jeweiligen Haushalts ergeben.
Wir sind darüber hinaus aber nicht nur für die Fragen zur Förderung der Neuschaffung und des Erwerbs von Eigenwohnraum zuständig, sondern sind zugleich auch Ansprechpartner, wenn es um die Schaffung, sowie die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen geht. Als eine Schnittstelle zum Thüringer Landesverwaltungsamt, das für die Bewilligung
zuständig ist, können Sie mit uns über Ihre Vorhaben sprechen und so näheres über die Bedingungen und Modalitäten zur Antragstellung erfahren.
Durch diese Fördermaßnahmen können Belegungsrechte erworben und die sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ergebende Miete auf einen Level gehalten werden, der einerseits den angemessenen Renditeerwartungen des Bauherren Rechnung trägt und zugleich den Mieter nicht überfordert.

Wer eine belegungsgebundene Wohnung beziehen möchte, benötigt hierzu einen Wohnberechtigungsschein. Dieser wird nach entsprechender Antragsprüfung vom Sachgebiet Wohnungsbauförderung ausgehändigt.

Wenden Sie sich zu all den genannten Schwerpunkten vertrauensvoll an uns!